BVPK
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BVPK
1. Was ist der BVPK?
Der BVPK - Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. - ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die (Amateur- und Profi-) Feuerwerkerei in Deutschland zu fördern.
Zu diesen Zwecken will der BVPK unter Anderem Schulungen (bsp. seiner Mitglieder, der Allgemeinheit oder von Stellen mit einem besonderen Interesse (Polizei, Feuerwehr, ..)) veranstalten und politisch und gesellschaftlich Einfluß nehmen, um eine breitere Akzeptanz von Feuerwerken zu erreichen. Weiterhin will der BVPK seinen Mitgliedern eine Infrastruktur und Beratung zur Verfügung stellen um ihnen die Amateurfeuerwerkerei zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Aber auch Informationskampagnen zur richtigen Verwendung von Feuerwerkskörpern und zur Vermeidung von Unfällen oder zur Vermeidung von Belästigungen der Anwohner und zu gesundheitlichen Aspekten der Feuerwerkerei sind geplant.
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2. Woher kommt der Name?
BVPK - Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. - ist ein Verband für Amateur- und Profifeuerwerker.
Mit Feuerwerk meinen wir hierbei Kunstfeuerwerk - also Pyrotechnik die zu Zwecken der Vergnügung, der Kunst, der szenischen Darstellungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendet wird. Dies beinhaltete beispielsweise Großfeuerwerke, Bühnenpyrotechnik, Silvesterfeuerwerk und SFX, aber keine Spreng-, Kfz-, oder gar militärische Pyrotechnik.
Die Themen des Feuerwerk Forums drehen sich zum allergrößten Teil um diese Art der Feuerwerkerei.
Als Verband ist der BVPK e.V. ausdrücklich vorbereitet zur Gründung regionaler Vereine (ganz ähnlich der Struktur der Schützenverbände): Möchte sich an einem Ort ein Regionalverein gründen (zwecks Lagerung, Aufbewahrung, Gestelle, usw.), so braucht er zur Eintragung nur die Satzung zu übernehmen, was dann die in Deutschland einmalige Versicherungsoption automatisch beinhaltet und gleichzeitig die Resourcen des Bundesverbandes mitnutzt.
Darüber hinaus ermöglicht die übergeordnete Verbandsstrukur die systematische und koordinierte Vertretung jener Belange, die sowohl für Pyrotechniker als auch für Hobbyfeuerwerker gegenüber der Öffentlichkeit von Interesse sind.
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3. Was will der BVPK?
Die Satzung des BVPK sagt hierzu folgendes:
§2
1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Feuerwerkskultur, des Feuerwerksbrauchtums und des Feuerwerkertums in Deutschland.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Verfügungstellung einer Infrastruktur, die Organisation und Veranstaltung von Schulungen und Ausbildungen für seine Mitglieder, die Allgemeinheit und staatliche Stellen. Der Verein fördert die Akzeptanz und das Verständnis von Feuerwerk in der Bevölkerung und das Amateuer-Feuerwerkertum.
Im Grunde genommen will der BVPK die Belange und Interessen der Amateur- und Profifeuerwerker in Deutschland vertreten. Die Interessen vertreten bedeutet gesellschaftlich und politisch Einfluß zu nehmen, um die Feuerwerkerei und die Akzeptanz der Selben zu fördern, gesetzliche und gesellschaftliche Voraussetzungen zu schaffen um der Leidenschaft Feuerwerk nachgehen zu können, seine Mitglieder durch Schulungen, Seminare, Infrastruktur und Beratung zu unterstützen - aber auch Verantwortung zu übernehmen um die Anzahl der Unfälle mit Feuerwerk zu senken und einen vernünftigen Umgang mit Feuerwerk zu erreichen.
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4. Wo liegen denn die Vorteile für einen Kl.II-Zündler?
Man sollte erstmal einen grundsätzlichen Gedanken vorausschicken:
Immer, wenn eine gesetzliche Verschärfung (z. B. bei Klasse II) ansteht, ist das ein großer Aufreger. Wie kann der Staat so "selbstherrlich" zu Ungunsten der Consumer-Szene entscheiden?
Da stellt sich schnell die Frage: Welche Szene?
Wäre diese so selbstverständlich und wirklich existent - dann gäbe es doch zumindest einen mitgliederstarken Verein, oder?
Kann man ensthaft erwarten, daß dem Silvesterzündler wirklich jemand zuhört, wenn außer ein paar vereinzelten, emotionalen Emails und einem unüberschaubaren Thread auf FEUERWERK.net keine koodinierte Aussagen einer organisierten und anerkannten Vertretung kommen?
...anscheinend ist jene Szene zu klein und unwichtig, wenn sie nicht mal eine Interessensvertretung hervorbringt.
Ganz ehrlich: ein Verband ist überfällig - nicht, weil man von diesem mit selbstverständlicher Erfolgsgarantie sofort ein Gehör oder gar eine Mitsprache erwarten könnte, sondern weil er unverzichtbare Voraussetzung ist, jemals mitreden zu können.
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5. Was soll das "Bundesverband" im Namen - hätte es ein "normaler Verein" nicht auch getan?
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6. Was ist dann aber mit regionalen Zusammenschlüssen, wo bleibt das konkrete Pyroleben vor Ort?
Lager, Transport, Gestelle und natürlich auch das konkrete Miteinander sind regionale und eher ortsgebundene Aufgaben, welche ein "Bundesweit tätiger Verband" nicht effektiv leisten kann - dazu ist er einfach zu weit weg.
Die Idee, einen Verband zu gründen, unter dessen Dach und mit einer ausdrücklich dafür vorbereiteter Satzung, auf einfache Weise weitere regionale Zusammenschlüsse in Form weiterer "e.V." gegründet werden können, war ein besonderes Anliegen der Gründungsmitglieder.
Diese Struktur findet sich z.B. auch beim Schützenverband: Will man einen Regionalverein gründen, nimmt man lediglich die Satzung des BV: Satzungsmäßig ist alles schon ausgearbeitet und Versicherung sowie rechtliche Vorgaben sind so "automatisch" mit berücksichtigt.
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Mitgliedschaft
1. Wie werde ich Mitglied?
Mitglied werden Sie, in dem Sie dem Vorstand den ausgefüllten und unterzeichneten Mitgliedsantrag per Brief oder Fax zukommen lassen. Der Vorstand wird über Ihren Mitgliedsantrag beraten und Sie - solange keine gewichtigen Gründe gegen eine Aufnahme sprechen - als neues Mitglied aufnehmen. Ihre aktive Mitgliedschaft können Sie entweder gleich mit ihrer normalen Mitgliedschaft beantragen oder dies später nachholen. Für eine aktive Mitgliedschaft müssen Sie dies auf dem Mitgliedsantrag vermerken. Bitte beachten Sie, dass eine normale oder aktive Mitgliedschaft nur für Erwachsene möglich ist.
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2. "Aktives" und "normales" Mitglied - was ist der Unterschied?
In Zukunft will der BVPK seinen Mitgliedern bestimmte Vergünstigungen und Hilfen bieten. Darunter zählen beispielsweise eine Versicherung für Amateurfeuerwerke (aller Größen und Klassen), Lager- oder Aufbewahrungsmöglichkeiten, Ausrüstung die verliehen werden kann, etc
Nicht alle Mitglieder des BVPK haben notwendigerweise Interesse an dieser Form der Unterstützung - Profifeuerwerker beispielsweise haben eine eigene Versicherung und würden von einer Vereinsversicherung nicht profitieren. Deshalb bietet der BVPK zwei Arten der Mitgliedschaft an, die sich nur in einem Punkt unterscheiden. "Aktive" Mitglieder haben, gegen einen geringfügig höheren Mitgliedsbeitrag, Zugriff auf diese Unterstützungen, "normale" Mitglieder haben diese nicht. In allen anderen Punkten (bsp. Stimmrecht auf den Versammlungen des BVPK) unterscheiden sich diese Mitgliedschaften nicht - im Gegenteil: Jedes aktive Mitglied beantragt seine normale Mitgliedschaft und zusätzlich die aktive.
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3. Wie werde ich, über die normale Mitgliedschaft hinaus, aktives Mitglied?
Einfach auf dem Mitgliedsantrag ankreuzen.
Legen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem Antrag ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (beide nicht älter als ein (1) Jahr) oder einen gültigen Erlaubnis- oder Befähigungsschein nach §§7,20 oder 27 SprengG bei.
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5. Wieso gibt es Sicherheitsabstände für Klasse II?
Eine der alten Problematiken in der Klasse-II war bisher immer die Frage der Sicherheitsabstände. Vor Allem in Bezug auf den Versicherungsschutz war diese Frage von einigem Belang - war ein Richter der Ansicht, dass kein ausreichender Abstand eingehalten wurde, musste die Versicherung nicht zahlen. Auf Vorschlag der Versicherung entstand eine Liste von Sicherheitsabständen für verschiedene Arten von pyrotechnischen Gegenständen in der Klasse-II. Für die meisten Feuerwerker werden größere Abstände eh selbstverständlich sein - alleine wegen der besseren Publikumswirkung der pyrotechnischen Gegenstände. Die Liste dieser Abstände werden wir demnächst hier veröffentlichen.
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6a.Versicherung - Was und welche Konditionen?
Wie sieht die Versicherung aus?
Versichert sind alle privaten (d.h. nicht gewerblichen) Feuerwerke des Vereins und seiner aktiven Mitglieder. Um eine Abrechnung gewährleisten zu können, müssen diese Feuerwerke vier (4) Wochen vorher beim Vorstand (genauer beim Feuerwerkswart) des Vereins angezeigt werden. Eine Genehmigung durch den Verein ist nicht erforderlich, nur falls erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen oder es sich um ein gewerblich motiviertes Feuerwerk handelt, kann der Vorstand ein Feuerwerk in Ausnahmefällen aber untersagen (respektive das betreffende Mitglied bitten, die Bedenken zu zerstreuen oder seine Planung entsprechend anzupassen).
Die Kosten, die für die Versicherung eines Feuerwerks entstehen, sind abhängig von seinem Budget für pyrotechnische Gegenstände und unabhängig von der Klasse der verwendeten Gegenstände. Bei einem Budget bis zu 300 € fallen keine weiteren Kosten an, bei einem Budget bis 500 € beträgt der Versicherungsbeitrag 10 €, bei größeren Feuerwerken 25 €. Im Schadensfall gilt ein Selbstbehalt von 250 €.
Diese Versicherung beinhaltet eine reine Haftpflichtversicherung, d.h. Schäden die beispielsweise an Ihrer eigenen Kleidung entstehen werden nicht beglichen, wohl aber Schäden an der Kleidung Ihrer Gäste und Zuschauer. Ohne weitere Kosten sind beispielsweise Lager- oder Aufbewahrungstätigkeiten in Vorbereitung Ihrer Feuerwerke eingeschlossen.
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6b. Wie kann ich nachweisen, dass mein Budget kleiner als 300 € / 500 € ist?
Schicken Sie mit der Anmeldung einfach eine Kopie der Rechnung für die zu verwendenden Feuerwerkskörper. Sollten Sie in Ausnahmefällen diese Rechnung nicht mehr besitzen, schicken Sie uns bitte eine komplette Liste der Feuerwerkskörper, wir werden dann versuchen einen ungefähren Einkaufspreis für diese Artikel zu ermitteln - dabei können wir aber leider keine Rücksicht auf Rabattaktionen oder andere Vergünstigungen nehmen, die Sie beim Einkauf hatten.
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7. Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kostet 52 € im Jahr (reduzierter Satz: 40 €), die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 25 €. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilsmäßig zu Beginn der Mitgliedschaft, danach am Anfang jedes Jahres fällig. Die aktive Mitgliedschaft kostet einen geringfügigen Zusatzbeitrag. Die genaue Höhe dieses Beitrags hängt von den notwendigen Auslagen des Vereins ab, wir versuchen sie auf etwa 15 € zu halten. Die Höhe der Beiträge kann auch der jeweils gültigen Beitragsordnung entnommen werden.
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8. Wie kann ich wieder austreten?
Auch wenn wir dies sehr Schade fänden, ist ein Austritt jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Schicken Sie hierzu dem Vorstand (schriftlich) die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft zum Ende des aktuellen Jahres (es gilt eine Frist von vier (4) Wochen zum Jahresende). Auf die gleiche Art können Sie natürlich auch Ihre aktive Mitgliedschaft aufkündigen und nur Ihre Normale behalten.
9. Ich bin minderjährig - kann ich Mitglied im BVPK werden?
Leider ist die Mitgliedschaft nur für Erwachsene möglich. Dies hat u.A. rechtliche und versicherungstechnische Gründen, entsprechend sind auch keine Ausnahmen möglich.
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1. Wie kann ich mitarbeiten?
Wenn Sie uns bei der Arbeit für den BVPK helfen möchten, seien Sie uns herzlich willkommen. Schreiben Sie einfach eine Email an info@bvpk.org.
Derzeit arbeiten wir beispielsweise an einer Fachzeitschrift für Pyrotechnik, einer Sicherheitskampagne zu Silvester und bereiten verschiedene Schulungen und andere Veranstaltungen vor.
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2. Online-Versammlungen ... Wie kann ich mir das vorstellen?
Der BVPK hat Mitglieder im gesamten Gebiet der BRD. Wie jeder Verein wird auch der BVPK Versammlungen abhalten - bsp. um einen Vorstand zu wählen, über wichtige Fragen abzustimmen oder aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Leider ist es finanziell und organisatorisch sehr schwierig, diese Veranstaltungen direkt abzuhalten, wie man dies von anderen (meist regionalen) Vereinen kennt. Deshalb haben wir uns entschieden, für einen Teil unserer Versammlungen auf das Internet auszuweichen. Der BVPK wird hierfür eine Kombination aus Forum- und Chatsystem zur Verfügung stellen.
Keine Angst - es ist nicht schwieriger zu bedienen als dieses Forum und hat den großen Vorteil, dass Sie diesen Versammlungen beiwohnen können, wo auch immer Sie sich aufhalten.
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3. Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Schreiben Sie ihre Fragen einfach an den Vorstand, den ersten Vorsitzenden oder an info@bvpk.org. Selbstverständlich wird der BVPK auch ein eigenes Forum unterhalten und Sie können ihre Frage auch dort stellen.
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Silvester-Sicherheitskampagne 2009 - Eine Initiative des BVPK