feuerwerk und umwelt

Feinstaub 2025/26 – Neuer Rekordwert gemessen?

21. April 2026

Auch nach dem vergangen Jahreswechsel 2025/26 wurde über vereinzelt hohe Feinstaubwerte aufgrund des Silvesterfeuerwerks berichtet (bspw. BR). Andernorts verwies die Berichterstattung darauf, dass sich die kurzzeitig erhöhten Konzentrationen aufgrund der Wetterbedingungen schnell wieder normalisierten (HR, SR, MDR). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach in einer Pressemitteilung davon, dass „Städte mit neuen Rekordwerten von gesundheitsschädlichem Feinstaub geflutet“ worden seien. Wir haben genau hingeschaut und die vom Umweltbundesamt (UBA) bereitgestellten Daten des deutschen Luftmessnetzes analysiert.

Hintergrund: Was man über Feinstaub wissen sollte

Was ist Feinstaub?

Als Feinstaub bezeichnet man feste und flüssige Schwebepartikel bis zu einem Durchmesser von 10 µm (PM10). Sie stammen aus natürlichen (bspw. Pollen, Pilzsporen, Meersalz, Saharastaub) und menschengemachten Quellen (bspw. Schüttgutumschlag, Straßenverkehr, Holzfeuerung) sowie aus Reaktionen verschiedener Gase, die ihren Ursprung meist im Straßenverkehr und in der Landwirtschaft haben. Im Jahresdurchschnitt liegt die Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund bei etwa 15 µg/m³. Dieser Wert kann daher als „städtische Grundbelastung“ bezeichnet werden (in ländlichen Regionen liegt die Grundbelastung oftmals darunter).

Die gesundheitliche Wirkung von Feinstaub hängt von dessen Größe und Beschaffenheit ab. Besonders problematisch sind kleine und biobeständige Partikel. Diese lagern sich innerhalb des Körpers ab und tragen zu Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen bei. Größere und wasserlösliche Partikel werden von spezialisierten Reinigungszellen, den sogenannten Alveolarmakrophagen, verarbeitet, abtransportiert und ausgeschieden. Das wohl bekannteste Beispiel für einen gesundheitlich problematischen Feinstaub-Typus ist Ruß, der bei der Verbrennung kohlenstoffhaltiger Materialien (Kraftstoffe, Holz, Kohle, Tabak, etc.) entsteht. 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt fest, dass für eine genaue Beurteilung der verschiedenen Feinstäube und ihrer gesundheitlichen Auswirkung zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Ein Grund dafür sind die hohen Kosten spezialisierter Messtechnik. In Abwesenheit detaillierter Kenntnisse über die Wirkungen verschiedener Feinstäube, rät die WHO vorsorglich dazu, insbesondere dauerhaft hohe, Konzentrationen aller Feinstäube grundsätzlich zu vermeiden.

Welche Grenzwerte gelten?

Die deutsche Gesetzgebung definiert vor diesem Hintergrund Grenzwerte für in der Außenluft die sich auf die Größe der Staubpartikel beziehen. Für Partikel der PM10-Fraktion sind dies 50 μg/m3 im Tagesmittel und 20 μg/m3 im Jahresmittel. Sie liegen geringfügig höher als die von der WHO empfohlenen Grenzwerte, 45 μg/m3 im Tagesmittel und 15 μg/m3 für das Jahresmittel. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte über den Zeitraum von 24 Stunden respektive 365 Tage wird von einer gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen. Grenzwerte bzw. Grenzwert-Empfehlungen für kurzzeitige Konzentrationsspitzen von wenigen Stunden – wie sie bei Feuerwerken auftreten – werden weder von der deutschen Gesetzgebung noch von der WHO vorgegeben. 

Auch für Arbeitsplätze gilt in Deutschland ein grundsätzliches Minimierungsgebot für Staub. Bei Überschreitung des Allgemeine Staubgrenzwerts (AGW) von 1.250 µg/m³ sind Betriebe verpflichtet, unverzüglich Schutzmaßnahmen für die Belegschaft zu ergreifen. Der AGW bezieht sich dabei explizit auf wesentlich kleinere biobeständige Stäube ohne spezielle toxische Wirkung mit einem Durchmesser von bis zu 3 µm (PM3) und einen Expositionszeitraum von 8 Stunden.

Im November 2025 hat das UBA außerdem einen überarbeiteten Luftqualitätsindex (LQI) veröffentlicht. Dabei handelt es sich nicht um einen weiteren Grenzwert, sondern um eine Orientierungshilfe. Anhand des LQI soll die Bevölkerung stundengenau über die aktuelle Luftqualität informiert werden, um das individuelle Verhalten gegebenenfalls anpassen zu können. In Bezug auf Feinstaub der Größe PM10 definiert der LQI über fünf Qualitätsstufen von „sehr gut“ (0 – 9 μg/m3 PM10) bis „sehr schlecht“ (> 90 μg/m3 PM 10). In letzterem Fall wird der Bevölkerung dazu geraten, körperlich anstrengende Aktivitäten zu verlagern (allgemein) bzw. zu vermeiden (Menschen mit Vorerkrankungen, Kinder, Schwangere und älteren Menschen).

Sowohl die bestehenden Grenzwerte und WHO-Empfehlungen als auch der UBA- LQI bewerten die Luftqualität ausschließlich auf Basis der Größe der Staubpartikel – eine differenzierte Bewertung ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften ist nicht gegeben.

Und der Feinstaub aus Feuerwerk?

Die Effektsätze von Feuerwerkskörpern bestehen vor allem aus Kaliumnitrat, Schwefel, Holzkohle und verschiedenen Metall-Nitrat-Verbindungen. Diese reagieren unter hohen Temperaturen miteinander und erzeugen dabei die gewünschten visuellen beziehungsweise akustischen Effekte. Wie bei jeder Verbrennung entsteht dabei Staub. Da neben der Holzkohle kaum kohlenstoffhaltige Materialien zum Einsatz kommen, besteht dieser Staub überwiegend aus wasserlöslichen, also nicht biobeständigen, Salzverbindungen.

Bei Konzentrationen über 45 μg/m³ die durchschnittlich über den Zeitraum von 24 Stunden vorherrschen, muss von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen werden. Da es bei Feuerwerken nur sehr kurz zu erhöhten Feinstaubkonzentrationen kommt, sind die oben genannten Grenzwerte zur Beurteilung etwaiger gesundheitlicher Auswirkungen nur bedingt aussagekräftig. Mit Blick auf den Jahreswechsel 2025/26 nutzen wir daher im Folgenden zwei, im Luftqualitätsindex des Umweltbundesamts für Stundemittelwerte, definierte Referenzpunkte: <27 μg/m3 als „gute Luftqualität“ und >90 μg/m3 als „sehr schlechte Luftqualität“. Des Weiteren ziehen wir zur Identifikation von Extremwerten den 8h-Grenzwert für Innenräume von 1.250 µg/m³ heran. 

Drei Fragen & Antworten zum Jahreswechsel 2025/26

Stundenmittelwerte 25 26 Punkt

Abbildung 1: Verteilung der Feinstaub-Stundenmittelwerte (PM10) in den ersten Stunden des Jahres 2026 (Darstellung: bvpk; Daten: Umweltbundesamt)

Wurden die Städte mit „Rekordwerten von gesundheitsschädlichem Feinstaub“ geflutet?

In der ersten Stunde nach Mitternacht maßen rund 40% der 346 aufzeichnenden Stationen des deutschen Luftmessnetzes Konzentrationen über 90 μg PM10-Staub/m³. An diesen Orten wären körperlich anstrengende Aktivitäten grundsätzlich nicht ratsam gewesen. An 26% der Stationen herrschte zum gleichen Zeitpunkt eine gute Luftqualität mit PM10-Konzentrationen unter 27 μg/m³. Extrem hohe Werte von 1.250 µg/m³ wurden an nur an einer einzigen Station (München, Landshuter Allee) gemessen und stellten somit eine klare Ausnahme dar (s. Abbildung 1). Der über alle Stationen gemittelte „1 Uhr-Peak“ lag bei 115 µg/m³ und somit bedeutend niedriger als der Durschnitt der letzten 14 Jahreswechsel mit Feuerwerk von 187 µg/m³ (s. Abbildung 2).

Stundenmittelwerte 25 26

Abbildung 2: Durchschnittliche Stundemittelwerte der PM10-Konzentration am 31.12. und 01.01. (Darstellung: bvpk; Daten: Umweltbundesamt)

Wie lange hielten hohe Feinstaubkonzentrationen an?

Bereits in der zweiten Stunde nach dem Jahreswechsel sank die über alle Stationen gemittelte PM10-Konzentration knapp unter den Grenzwert für das Tagesmittel von 50 µg/m³ (s. Abbildung 2). An rund der Hälfte aller Stationen wurde dabei eine gute Luftqualität von unter 27 µg/m³ registriert, während sich der Anteil der Stationen die über 90 µg/m³ maßen auf 12% verringerte (s. Abbildung 1). Weit vor Tagesanbruch (5 Uhr) herrschte an über 80% aller Stationen eine gute Luftqualität. An nur zwei Stationen in den Städten Freiburg und Reutlingen wurden noch um 8 Uhr PM10-Konzentrationen im niedrigen dreistelligen Bereich gemessen (s. Abbildung 1). Auch körperlich anstrengende Aktivitäten waren damit nahezu flächendeckend wieder möglich.

Verantwortlich für die schnelle Normalisierung der Feinstaub-Werte war eine dynamische Wetterlage, die in weiten Teilen des Landes für Luftzirkulation sorgte. Die Konzentration von Feinstaub aus Feuerwerken und anderen Quellen (etwa erhöhtem Straßenverkehr in der Silvesternacht) wurde durch die Zufuhr von Luftmassen aus höheren Schichten gesenkt. Abbildung 2 zeigt, dass sich dieser Effekt in manchen früheren Jahren weniger schnell eingestellt hat. Der Grenzwert für das Tagesmittel von 50 µg/m³ und der WHO-Richtwert von 45 µg/m³ werden jedoch auch 14 Jahres-Durchschnitt vor Anbruch des Neujahrstages (5 Uhr) unterschritten. Einzelne Konzentrationsspitzen von 1.000 µg/m³ und mehr wurden auch während früherer Jahreswechsel gemessen, repräsentierten jedoch nie mehr als 1% aller Messungen in der Silvesternacht (definiert als Zeitraum 00:00 – 07:00 Uhr).

Tagesmittelwerte 25 26

Abbildung 3: Überschreitungen des Grenzwerts für das Tagesmittel an Neujahr 2010 - 2026 (Darstellung: bvpk; Daten: Umweltbundesamt)

Was bedeutet dies für den Tagesgrenzwert?

Der Grenzwert für den Tagesdurchschnitt von 50 µg/m³ wurde Neujahr 2026 an 20 Stationen überschritten. Sie befinden sich ausnahmslos in den Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Bei 365 Stationen entspricht dies rund 6%. Die an diesen Stationen gemessenen Überschreitungen des Grenzwerts kommen, mit wenigen Ausnahmen, durch die Konzentrationsspitzen in den ersten Stunden des Jahres zustande (s. oben). 80% der Stationen mit Überschreitung des Grenzwerts für das Tagesmittel liegen in städtischem Gebiet. Dies zeigt einmal mehr: Feuerwerksfeinstaub ist ein urbanes Phänomen; Grenzwertüberschreitungen sind im ländlichen Raum nur selten zu beobachten (s. Abbildung 3). Insgesamt hat es während der vergangenen vier Jahreswechsel mit Feuerwerk keine großflächigen Überschreitungen des Tagesmittel-Grenzwerts gegeben.

Fazit

Wie auch in den Jahren zuvor, wurden die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland 2025 eingehalten. Die kurzzeitigen Emissionen aus dem Silvesterfeuerwerk haben darauf keinen signifikanten Einfluss. Nach dem Jahreswechsel 2025/26 normalisierten sich die Feinstaubkonzentrationen vielerorts bereits weit vor Anbruch des Neujahrstags. Die Spitzenwerte waren weder neue Rekorde, noch traten sie in einer großen Zahl urbaner Zentren auf. Die Aussage der DUH, dass „Städte mit neuen Rekordwerten von gesundheitsschädlichem Feinstaub geflutet“ worden seien, entspricht daher nicht den Tatsachen. Da sich die meisten Silvesterfeiern kurz nach dem Jahreswechsel in Innenräumen fortsetzen, ist die menschliche Expositionszeit gegenüber erhöhten Feinstaubkonzentrationen grundsätzlich auf einige Minuten bis hin zu wenigen Stunden begrenzt. Besonders konstant hohe Feinstaubkonzentrationen von 24 Stunden und länger sind als gesundheitlich problematisch zu bewerten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt auch das UBA kein Verbot des Silvesterfeuerwerks aus Gründen der Luftreinhaltung.

Insbesondere hinsichtlich der Morbidität in Folge kurzzeitiger Expositionen gegenüber Feinstaub allgemein sowie der stofflichen Zusammensetzung von Feinstaub aus Feuerwerk im Vergleich zu Partikeln aus der Verbrennung von Kraftstoff, Holz und Tabak oder dem Reifenabrieb aus dem Straßenverkehr, bestehen weiterhin Wissenslücken die eine abschießende Bewertung der gesundheitlichen Wirkung verhindern. Der bvpk begrüßt weiterführende Forschung und bietet hierzu Unterstützung an. 

 

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