27. Dezember 2025
Pressezitat: bvpk-Geschäftsführer Christoph Kröpl zu Forderungen des Präsidenten der Bundesärztekammer nach Verbot von Silvesterfeuerwerk.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, fordert ein Verbot von Silvesterfeuerwerk zum Selberzünden. bvpk-Geschäftsführer Christoph Kröpl kommentiert: „Die Bundesärztekammer beweist einen Mangel an Fachkompetenz in Sachen Pyrotechnik und ihrer Auswirkungen auf den Gesundheitssektor. Die sachferne Forderung nach Pauschalverboten zeigt, dass es hier eher um Kultur- denn um Gesundheitspolitik geht. Eine Kulturtechnik, die nicht den eigenen ästhetischen Vorstellungen entspricht, soll ausgemerzt werden. Seriöse Fachpolitik sieht anders aus. Fachleuten ist klar: Legal erhältliches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist streng geprüft und in Größe und Wirkung stark limitiert. So ist es etwa nicht möglich, sich mit einem legalen Silvesterböller eine Hand zu zerstören oder gar Gliedmaße abzutrennen. Diese schweren Unfälle geschehen praktisch ausschließlich durch illegales Feuerwerk. Der Zugang zu illegalen und hochgefährlichen Knallkörpern ist so leicht wie nie zuvor. Das ist ein enormes Problem für die öffentliche Sicherheit und gefährdet Leib und Leben von Personen. Hier muss die Politik ansetzen und für den Vollzug der bestehenden Gesetze sorgen.”
Reinhardt behauptet weiterhin, dass Verletzungen durch Feuerwerk für volle Notaufnahmen sorgen würden. Diese Aussage ist falsch und nicht mit dem Stand der Forschung zu dem Thema Einklang zu bringen. Eine kürzlich erschienene Studie der Magdeburger Universitätsmedizin belegt, dass die Feuerwerksverbote während der Covid-19-Pandemie keinerlei relevante Entlastung der Notaufnahmen bewirkten. Es ist die bis dato umfassendste und fundierteste Studie zum Thema mit Daten aus Deutschland. Die Studie wertet Daten aus dem bundesweiten Notaufnahmeregister AKTIN aus. Hierzu Christoph Kröpl: „Die Bundesärztekammer sollte den Stand der Wissenschaft zur Kenntnis nehmen: Notaufnahmen sind an Silvester nicht aufgrund von Feuerwerkskörpern voll. Noch viel weniger gehen volle Notaufnahmen an Silvester auf legales und sicherheitsgeprüftes Feuerwerk der Kategorie F2 zurück. Das belegen Studien mit großer Klarheit. Gleichzeitig lassen diese Untersuchungen erkennen, dass die Notaufnahmen zum Jahreswechsel insbesondere wegen des bundesweit intensiven Alkoholkonsums überfüllt sind. Genau das hören wir auch immer wieder aus den Notaufnahmen. Verletzungen durch Feuerwerk sind hingegen sehr selten. Das zeigen auch Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Würde es Herrn Reinhardt um die Entlastung seiner Kolleginnen und Kollegen und des Gesundheitssektors gehen, würde er ein Verbot von Alkohol zum Jahreswechsel fordern. Die falsche Fixierung auf Feuerwerk macht aus der Mücke einen Elefanten und ignoriert die eigentliche Quelle der Belastung der Notaufnahmen. Das zeigt, dass persönliche und geschmackliche Präferenzen statt seriöser Fachpolitik Treiber der Forderungen sind.”
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