Kommunale Öffnungsklausel für Silvester Feuerwerk? bvpk informiert Kommunen über Risiken und Alternativen

interessenvertretung

Kommunale Öffnungsklausel für Silvester Feuerwerk? bvpk informiert Kommunen über Risiken und Alternativen

29. Mai 2026

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) hat in diese Woche ein Schreiben an rund 3.000 Vertreterinnen und Vertreter der Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland versandt. Anlass ist die seit Jahren geführte Debatte über weitere Einschränkungen des privaten Silvesterfeuerwerks und insbesondere die immer wieder diskutierte Einführung einer sogenannten kommunalen Öffnungsklausel.

Auch wenn derzeit nicht feststeht, ob dieses Thema auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz im Juni stehen wird, beobachtet der bvpk die politischen Diskussionen auf Bundes- und Länderebene aufmerksam. Wir möchten deshalb frühzeitig über mögliche Folgen für Städte und Gemeinden informieren und zugleich eigene Lösungsvorschläge in die Debatte einbringen.

Aus Sicht des bvpk würde eine kommunale Öffnungsklausel weder die Ursachen von Verletzungen noch die Probleme durch illegale Pyrotechnik wirksam lösen. Stattdessen drohten zusätzliche Rechtsunsicherheiten, ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und neue Konflikte vor Ort. Der Verband plädiert daher für einen anderen Weg: weniger Symbolpolitik, dafür mehr Prävention, stärkere Bekämpfung illegaler Pyrotechnik, die Reduzierung extremer Schallemissionen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.

Den vollständigen Brief an die kommunalen Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter dokumentieren wir nachfolgend.

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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrter Herr Landrat,

die Debatte um Feuerwerk und insbesondere um Silvesterfeuerwerk wird seit Jahren zunehmend emotionaler geführt. Immer häufiger stehen dabei Forderungen nach einem bundesweiten Verbot oder nach einer sogenannten „kommunalen Öffnungsklausel“ im Raum, die es Städten und Gemeinden erleichtern soll, vollständige Feuerwerksverbote in ihrem Zuständigkeitsbereich auszusprechen.

Als Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) wenden wir uns mit diesem Schreiben nun im Vorfeld der Innenministerkonferenz direkt an Sie, weil wir überzeugt sind: Verbote wären nicht nur eine politische Bankrotterklärung und würden die Falschen treffen, sondern würden auch ein bedeutendes Stück lebendiger Kultur zerstören.

Feuerwerk ist ein Kulturerbe und gehört seit Jahrhunderten zu öffentlichen Festen, Stadtjubiläen, Volksfesten und dem Jahreswechsel. Ob professionelles Großfeuerwerk oder das gemeinsame Silvesterfeuerwerk von vielen Millionen Bürgerinnen und Bürgern – Feuerwerk schafft Gemeinschaft, verbindet Generationen und macht besondere Momente sichtbar und erlebbar. Es ist ein niedrigschwelliges Kulturerlebnis, das Menschen unabhängig von Geldbeutel, Herkunft oder Alter gemeinsam feiern können.

Gleichzeitig sehen auch wir die Probleme, die besonders durch illegale Pyrotechnik, missbräuchliche Verwendung und Eigenlaborate entstehen. Genau dort liegt aus unserer Sicht der eigentliche Interventionsbedarf. Nicht legales und reguliertes Feuerwerk ist das Kernproblem, sondern der zunehmende Missbrauch illegaler oder nicht zugelassener Pyrotechnik und damit dann einhergehend größere Gefahrenlagen im Vollzug. Die zusätzlich zum immensen Verletzungsrisiko auch zu deutlich höheren Schallemissionen führt.

Eine kommunale Öffnungsklausel würde diese Probleme nicht lösen.[1] Im Gegenteil: Sie würde voraussichtlich zu einem kaum noch nachvollziehbaren Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen führen. Bürgerinnen und Bürger müssten sich von Gemeinde zu Gemeinde informieren, während Kommunen zusätzliche Konflikte, Kontrollaufwand und politische Auseinandersetzungen tragen müssten. Darüber hinaus ist eine Klagewelle von Verbotsbefürwortern, mit dem Ziel die flächendeckende Anwendung der kommunalen Verbotsklausel zu erreichen, absehbar. Die Erfahrung zeigt zudem, dass bereits heute bestehende Möglichkeiten lokaler Einschränkungen – etwa in sensiblen Bereichen oder für reine Knallkörper[2] – vielerorts kaum ausgeschöpft werden.

Auch wenn das Thema derzeit offiziell nicht auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz steht, beobachten wir mit Sorge, dass auf Ebene des Bundes und der Länder weiterhin über Verschärfungen diskutiert wird, die tief in kommunale Praxis, Kultur und gesellschaftliches Zusammenleben eingreifen würden.

Der bvpk hat deshalb einen eigenen Vorschlag entwickelt, der aus unserer Sicht geeignet ist, die Situation spürbar zu verbessern, ohne dabei das legale Feuerwerk faktisch abzuschaffen.

Im Mittelpunkt stehen dabei:

       eine deutliche Reduzierung extremer Schallemissionen,

       die Einschränkung besonders missbrauchsanfälliger pyrotechnischer Gegenstände für nichtsachkundige Personen,

       eine stärkere Konzentration staatlicher Ressourcen auf die Bekämpfung illegaler Pyrotechnik und Eigenlaborate,

       die Einführung einer Promillegrenze bei der Verwendung von Feuerwerk,

       sowie mehr Prävention, Aufklärung und Kontrolle im Bereich illegaler Produkte.

Wir sind überzeugt: Wer Sicherheit und Lärmschutz nachhaltig verbessern will, muss gezielt gegen illegale und gefährliche Entwicklungen vorgehen, nicht gegen ein an sich schon stark reguliertes Kulturgut, das Millionen Menschen verantwortungsvoll nutzen.

Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, sich gegenüber Ihrem jeweiligen Landesinnenministerium für verhältnismäßige und praktikable Lösungen einzusetzen und pauschalen Verboten oder einer kommunalen Öffnungsklausel kritisch gegenüberzustehen.

Für einen fachlichen Austausch stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kröpl



[1] Positionspapier des bvpk zu Silvesterfeuerwerk, Online unter: www.bvpk.org/positionen-silvesterfeuerwerk

[2] Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetzt (1. SprenV) §24, online unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

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