Illegale Explosivstoffe – eine Spätfolge der Pandemie?

feuerwerk und covid 19

Illegale Explosivstoffe – eine Spätfolge der Pandemie?

8. Juni 2026

Während der Covid-19 Pandemie wurde, erstmalig zum Jahreswechsel 2020/21, ein Verbot des Überlassens von Silvesterfeuerwerk an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Eignung und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems waren stark umstritten. Dennoch trat für den Jahreswechsel 2021/22 erneut ein Überlassungsverbot in Kraft. Vertreter der Polizei warnten zum damaligen Zeitpunkt, dass Verbote des behördlich geprüften Silvesterfeuerwerks zu einer Zunahme der Verwendung von illegalen Explosivstoffen sowie Feuerwerkskörpern aus dem Ausland führen würden (BDK Sachsen, GdP Berlin). Letztere unterliegen teilweise nicht den gleichen Prüfkriterien wie Silvesterfeuerwerk und können daher ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen.  

Nach dem Ende der pandemiebedingten Feuerwerksverkaufsverbote erlebte Deutschland einen regelrechten Feuerwerksboom. Offenbar besteht in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung, Gemeinschaft und Ritual, dass im Silvesterfeuerwerk Ausdruck findet. Gleichzeitig rückten während der vergangenen Jahreswechsel Verletzungen und sogar Todesfälle durch Feuerwerkskugeln (sog. „Kugelbomben“) und andere illegal verwendete Explosivstoffe in den Mittelpunkt der Berichterstattung über die Silvesternacht. Die Berliner Innensenatorin sprach kurz vor dem Jahreswechsel 2025/26 von über 220.000 beschlagnahmten pyrotechnischen Gegenständen

Hintergrund: Was sind illegale verwendete Explosivstoffe?

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Ihre Verwendung unterliegt in Deutschland strengen Regularien. Das Sprengstoffgesetz (SprengG) definiert in § 3a Abs. 1 dazu vier verschiedene Kategorien. Bemessungsgrundlage dafür, ist das von den Feuerwerkskörpern ausgehende Risiko: 

  • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen („Kleinstfeuerwerk“ bzw. „Jugendfeuerwerk“)
  • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen („Kleinfeuerwerk“; oftmals als „Silvesterfeuerwerk“ bezeichnet)
  • Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen („Mittelfeuerwerk“)
  • Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit Fachkenntnissen zu verwenden sind („Großfeuerwerk“ bzw. „Profi-Feuerwerk“)

In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Einhaltung der mit den verschiedenen Kategorien verbundenen Sicherheitsstandards – beispielsweise hinsichtlich der Art und der maximal zu verwendenden Menge an Explosivmasse oder der Nichtüberschreitung vorgeschriebener Grenzen für Effektausbreitung und Laustärke. Silvesterfeuerwerk, hierzu zählen etwa Feuerwerksbatterien, Raketen, Knallkörper auf Schwarzpulver-Basis sowie Fontänen und anderes Leuchtfeuerwerk, fällt in die Kategorie F2. Da von ihnen lediglich eine geringe Gefahr ausgeht, dürfen solche Feuerwerkskörper von Volljährigen innerhalb gesetzlich definierter Zeiträume erworben und verwendet werden. 

Das Spektrum der illegale verwendeten Explosivstoffe umfasst im Kontext des Silvesterfeuerwerks demgegenüber folgende Fallkonstellationen: 

  1. Gegenstände die Explosivstoffe beinhalten und die keiner behördlichen Prüfung unterzogen wurden (bspw. Selbstlaborate) 
  2. behördlich geprüfte pyrotechnische Gegenstände und pyrotechnische Munition, die zu technischen Zwecken und nicht zu Unterhaltungszwecken konzipiert sind (bspw. zur Vergrämung von Schadvögeln in der Landwirtschaft)
  3. behördlich geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 die von nicht befugten Personen besessen bzw. verwendet werden (bspw. Feuerwerkskugeln umgangssprachlich oft als „Kugelbomben“ bezeichnet)
  4. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 die aufgrund weitergehender Regulierungen des SprengG ebenfalls befugten Personen (i. d. R. professionell ausgebildeten  Großfeuerwerker:innen) vorbehalten sind, aber von nicht befugten Personen besessen bzw. verwendet werden

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Abbildung 1: Auswahl pyrotechnischer Gegenstände die illegale zu Silvester verwendet werden (Foto: Malte Reiter)

Informationsfreiheit – Der bvpk fragt nach!

Der Bundesregierung lagen nach eigenen Angaben Anfang 2025 keine konkreten Informationen über den illegalen Vertrieb von Feuerwerkskugeln vor. Auch hinsichtlich der Anzahl der Strafverfahren und des Personalaufwands für Ermittlungen bei Sprengstoffdelikten war die Bundesregierung nicht auskunftsfähig. Zwei Mitglieder des bvpk haben daher zwischen März und September 2025 auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern relevante Sicherheitsbehörden um Auskunft gebeten. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (kurz: Informationsfreiheitsgesetz, IFG) gewährt natürlichen Personen einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eingeschränkt wird dieses Recht unter anderem durch den Schutz öffentlicher Sicherheits- und Funktionsinteressen, den Schutz personenbezogener Daten und Geschäfts- sowie behördlicher Entscheidungsprozesse. Die Behörden der Bundesländer unterliegen der Gesetzgebung der jeweiligen Landesgesetzgebung. Bisher haben 14 von 16 Bundesländern eigene Informationsfreiheitsgesetze oder ähnliche Rechtsvorschriften erlassen. Nur in Bayern und Niedersachsen existieren solche Gesetze nicht.[1]

Im Zentrum der Anfragen an Zoll, Bundespolizei und die 16 Polizeibehörden der Bundesländer stand dabei die seit 2010 durch die jeweilige Behörde sichergestellte Menge Pyrotechnik. So sollte eine Annäherung an die naturgemäß unbekannte „Dunkelziffer“ illegal in Verkehr gebrachter Explosivstoffe ermöglicht werden.[2]

Kein einheitliches Meldesystem für illegal verwendete Explosivstoffe

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gingen Rückmeldungen von allen 18 kontaktierten Behörden ein. Dort wo die Anfrage auf Basis einer bestehenden Rechtsvorschrift (Informationsfreiheitsgesetz o. ä.) gestellt wurde, wurde diese Seitens der jeweiligen Behörde als zulässiger Antrag erachtet.

Neben Zoll und Bundespolizei stellten vier Landespolizeibehörden (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) verwertbare Informationen bereit. Hier existiert zumindest für einen Teil des angefragten Zeitraums eine interne Dokumentation des Umfangs sichergestellter Pyrotechnik. Vier weitere Landespolizeibehörden (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen-Anhalt) stellten einschränkt verwertbare Informationen bereit. Es handelt sich dabei um Statistiken bzw. Schätzungen aus der Entsorgung von pyrotechnischen Gegenständen oder Zulieferungen einzelner Polizeidirektionen innerhalb des jeweiligen Bundeslandes. Von acht Landespolizeibehörden (Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Schleswig-Holstein) wurden keine Informationen bereitgestellt. Am häufigsten wurde dies damit begründet, dass bei der jeweiligen Behörde keine standardisierte Erhebung bzw. Dokumentation des Umfangs der sichergestellten Pyrotechnik existiere. Die Beschaffung von Informationen zum Sachverhalt sei zwar oftmals grundsätzlich möglich, aber mit einem zusätzlichem Aufwand, etwa hinsichtlich der manuellen Auswertung von Ermittlungsverfahren, verbunden. Die bestehenden Rechtsvorschriften verpflichten die Behörden i. d. R. nur dazu, Zugang zu bereits vorliegenden Informationen zu ermöglichen, nicht aber dazu, diese neu zu erheben.

Eine wesentliche Hürde bei der Informationsauswertung durch den bvpk bestand darin, dass die Statistiken über die Sicherstellung von pyrotechnischen Gegenständen durch die Sicherheitsbehörden weder für einen kohärenten Zeitraum, noch in einem einheitlichen Format vorliegen. So erfolgt die Dokumentation beim Zoll sowie Landespolizeibehörden von Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt in Form des Brutto-Gewichts der sichergestellten Gegenstände; die Bundespolizei sowie die Landespolizeibehörden Hessen, Niedersachsen und Thüringen dokumentieren stattdessen die Sicherstellung in Stückzahlen. Da illegale verwendete Explosivstoffe in Gestalt und Wirkungsweise stark variieren (s. Abbildung 1), ist die Dokumentation als Stückzahlen weitaus weniger aussagekräftig als die des Gewichts. Die Polizeidirektionen Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) kommt einer realistischen Beurteilung des Gefahrenpotenzials am nächsten, indem sie als einzige der auskunftsfähigen Behörden die sichergestellte Menge Pyrotechnik Form des Bruttogewichts und der Netto-Explosivmasse dokumentiert.[3] Hier deutet sich die Brisanz illegaler Explosivstoffe im Vergleich zum Silvesterfeuerwerk an: Der durchschnittliche Anteil der Netto-Explosivmasse am Brutto-Gewicht der sichergestellten pyrotechnischen Gegenstände betrug rund 39%. Staatlich geprüftes Silvesterfeuerwerk verfügt hingegen über einen Anteil von etwa 17% Explosivmasse

Um doppelte Zählungen bei der Erstellung eines bundesweiten Lagebilds zu vermeiden, richtete sich die Anfrage ebenfalls auf den Informationstransfer zwischen verschiedenen Sicherheitsbehörden. Die vorliegenden Statistiken des Zolls basieren ausschließlich auf Zulieferungen der Hauptzollämter – eine doppelte Zählungen von Sicherstellungen durch Bundes- oder Landespolizeibehörden kann damit ausgeschlossen werden. Die Statistik der Bundespolizei beinhaltet hingegen Stückzahlen, die von Landespolizeibehörden übergeben wurden. Doppelte Zählungen sind damit nicht ausgeschlossen, beschränken sich laut Bundespolizei aber auf Einzelfälle. Die angefragten Landespolizeibehörden gaben entweder an, ihre Daten nicht weiter zu geben oder trafen hierzu keine Aussage, da die jeweils gültige Rechtsvorschrift zur Informationsfreiheit in dieser Hinsicht nicht zur Auskunft verpflichte.

Was die verfügbaren Daten zeigen und was nicht

Lediglich die von Zoll, Bundespolizei und der Polizei Berlin bereitgestellten Zeitreihen reichen bis in das Jahr 2010 zurück. Da auch die Polizeibehörden von Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Daten seit dem Jahr 2018 bereitstellten, sind im Folgenden zwei Grafiken für den Zeitraum 2018 – 2024 dargestellt, die den jeweiligen Umfang der sichergestellten Explosivstoffe in Kilogramm bzw. Stück abbilden. Dort wo es sich bei den Angaben nicht um im jeweiligen Jahr sichergestellte, sondern um die in diesem Jahr entsorgte Explosivstoffe handelt, ist dies separat ausgewiesen. Sie werden, aufgrund der nicht gegebenen zeitlichen Vergleichbarkeit, in der Interpretation der Daten nicht weiter berücksichtigt.[4] 

Sichergestellte Explosivstoffe Stückzahl 18 24 Bvpk

Abbildung 2: Durch Sicherheitsbehörden sichergestellte Explosivstoffe als Stückzahl (Daten: Bundespolizei, Hessisches Landeskriminalamt, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Landeskriminalamt Thüringen; Darstellung: bvpk) 

Sichergestellte Explosivstoffe Gewicht 18 24 Bvpk

Abbildung 3: Durch Sicherheitsbehörden sichergestellte Explosivstoffe als Gewicht (Daten: Generalzolldirektion, Polizei Berlin, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Landeskriminalamt  Sachsen-Anhalt; Darstellung: bvpk

Außerhalb der Jahre 2021 und 2022 beschlagnahmte allein der Zoll zwischen 12.000 Kg und 27.000 Kg illegaler Explosivstoffe jährlich (s. Abbildung 3). Hinzu kamen zwischen 28.000 und 168.000 pyrotechnische Gegenstände pro Jahr, die durch Bundespolizei sichergestellt wurden (s. Abbildung 2). Die Polizeibehörden von Berlin und Thüringen stellen mit 900 bis 7.000 Kg respektive 26.000 bis 46.000 Stück pro Jahr ebenfalls bedeutsame Mengen sicher. Bei den anderen auskunftsfähigen Landespolizeibehörden war der Umfang mit einigen hundert Kilogramm bzw. einigen tausend Stück weitaus geringer. Insbesondere der Vergleich mit dem Land Thüringen legt nahe, dass hier eine große Dunkelziffer existiert (s. Abbildung 2). Auch geben Medienberichte Aufschluss über beschlagnahmte Mengen, wie beispielsweise 300 Tonnen die 2022 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen und beschlagnahmt wurden, die von den Behörden nicht erfasst wurden.

Auf Bundesebene deuten sich in den Jahren vor der Covid-19 Pandemie zwei gegenläufige Trends an: Der Zoll verzeichnete 2018 und 2019 rückläufige Sicherstellungen illegaler Explosivstoffe, während bei der Bundespolizei ein leichter Anstieg zu beobachten war. Im ersten Pandemiejahr 2020 ging die Mange der sichergestellten Explosivstoffe fast überall zurück (Ausnahmen: NRW, Hessen). Im zweiten Pandemiejahr 2021 wurden an den Außengrenzen (Zoll) sowie in den Ländern Thüringen und Nordrhein-Westfalen steigende Mengen beschlagnahmt. Die insgesamt dokumentierte Menge stieg um etwa 30 – 40% im Vergleich zum Vorjahr. Nach dem Ende der Pandemie verstetigte sich dieser Trend (s. Abbildung 4): 2022 brachten, mit Ausnahme der Polizeibehörden von Berlin und Thüringen, alle auskunftsfähigen Behörden mehr Explosivstoffe auf als im Vorjahr. Im Jahr 2023 war dies ausnahmslos der Fall. In absoluten Zahlen wurde das Vor-Corona-Niveau (2019) bei Zoll, Bundespolizei und im Land Hessen übertroffen (s. Abbildung 2/3). Im Jahr 2024 stieg die sichergestellte Menge erneut bei der Bundespolizei sowie in den Ländern Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Beim Zoll sowie in Thüringen wurden hingegen rückläufige Mengen beschlagnahmt. 

Entwicklung Der Sicherstellung Von Explosivstoffen 2020 2024 Bvkp

Abbildung 4: Entwicklung der Sicherstellung von Explosivstoffen durch Sicherheitsbehörden dargestellt als prozentualer Anteil des jeweiligen Vorjahres (Daten: Generalzolldirektion, Bundespolizei, Polizei Berlin, Hessisches Landeskriminalamt, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, Landeskriminalamt Thüringen; Darstellung: bvpk) 

Berlin im Fokus – Prävention wirkt!

Als einzige unter den 16 Landespolizeibehörden konnte die Polizei Berlin Angaben zur sichergestellten Menge an Explosivstoffen für den Zeitraum 2010 bis 2024 machen (s. Abbildung 5). Dabei gibt ein bis 2016 kontinuierlich steigender Trend sowie der vorläufige Spitzenwert von 5.363 Kg einen Hinweis auf die Größe des bereits vor der Covid-Pandemie bestehenden Schwarzmarkts.

Durch Die Polizei Berlin Sichergestellte Explosivstoffe Bvpk

Abbildung 5: Durch die Polizei Berlin sichergestellte Menge Explosivstoffe (Daten: Polizei Berlin; Darstellung: bvpk)

In den Jahren 2020, 2021 (pandemiebedingte Verbote von Silvesterfeuerwerk) sowie im Jahr 2022 war die Statistik durchweg rückläufig. So wurde vor dem Jahreswechsel 2022/23 mit 905 Kg Explosivstoffe nur ein Fünftel der Menge des Jahres 2019 sichergestellt (4.697 Kg). Nachdem es beim Jahreswechsel 2022/23 zu Angriffen auf Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte kam, wurden zwar erstmals wieder mehr Explosivstoffe sichergestellt – mit 1.163 Kg befand sich Menge 2023 noch immer weit unter dem unter dem Vor-Corona-Niveau. Stattdessen wurde zunächst mit lokalen Feuerwerksverbotszonen und einem erhöhtem Polizeiaufgebot in der Silvesternacht reagiert. Auch wenn die Berliner Landesregierung dieses Einsatzkonzept als Erfolg bewertete, schien nun auch das Problem der illegalen Explosivstoffe als solches erkannt worden zu sein: Mit 7.033 Kg beschlagnahmte die Polizei Berlin im Jahr 2024 eine weitaus größere Menge als vor der Pandemie üblich und damit halb so viel wie der Zoll an den gesamten Außengrenzen (13.055 Kg). Dennoch kam es während des Jahreswechsels 2024/25 zur illegalen Verwendung von Explosivstoffen – insbesondere dem Missbrauch von Feuerwerkskugeln der Kategorie F4 – in bislang ungekanntem Ausmaß. Im Jahr 2025 verstärkte sich der Ermittlungsfokus daher erneut. Flankierend engagierte sich die Polizei Berlin gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr, dem Unfallkrankenhaus Berlin und dem Bundesverband Pyrotechnik in der Aufklärungsarbeit und Verletzungsprävention. Die Landesregierung zog anschließend eine verhalten positive Bilanz der Silvesternacht 2025/26.

Mehr Evidenz statt gefühlter Wahrheiten

Illegal verwendete Explosivstoffe haben während der Jahreswechsel nach der Covid-19 Pandemie zu Todesfällen, schweren Verletzungen und Sachschäden in Millionenhöhe geführt. Während sich die öffentliche Diskussionen auf zusätzliche Einschränkungen des legalen und staatlich geprüften Silvesterfeuerwerks fokussiert, gibt es weiterhin keine belastbare Informationsgrundlage zur Explosivstoffkriminalität rund um den Jahreswechsel, die politische Entscheidungen zur Prävention und Ahndung derselben informieren könnte.

Insgesamt stellten sechs von 18 Sicherheitsbehörden in den Jahren 2018 bis 2019 und 2022 bis 2024 zwischen 13.000 und 30.000 Tonnen Explosivstoffe sicher. Hinzu kamen weitere 30.000 bis 205.000 Gegenstände, die derartige Stoffe enthalten. Während der pandemiebedingten Überlassungsverbote für das legale Silvesterfeuerwerk wurden weniger Explosivstoffe sichergestellt. Im zweiten Jahr der Beschränkung stieg die sichergestellte Menge um etwa 35%. In den Jahren nach der Pandemie deutet sich eine Rückkehr zum Vor-Corona-Niveau an. Stellenweise lagen die 2023 und 2024 beschlagnahmten Mengen signifikant darüber.

Eine abschließende Antwort auf die Frage, ob die Verbote des legalen Silvesterfeuerwerks zu einer verstärkten Inverkehrbringung illegaler Explosivstoffe geführt haben, liefern die vorliegenden Statistiken der Behörden jedoch nicht. Zum einen erlaubt die lückenhafte und schwer vergleichbare Datenlage keine abschließende Beurteilung der Situation im Bundesgebiet. Das zeigen medial dokumentierte Beschlagnahmungen, wie beispielsweise 300 Tonnen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen 2022, die im Rahmen der IFG-Anfragen nicht berichtet wurden. Zum anderen unterliegen sog. „Hellfeldbetrachtungen“, hier: die Menge der erfolgreich durch die Behörden sichergestellten Explosivstoffe, Faktoren wie dem Ermittlungsfokus und Ressourcen der Behörden oder auch den Ausweichstrategien krimineller Netzwerke, die tragfähige Rückschlüsse auf das sog. „Dunkelfeld“, hier: die nicht durch die Behörden sichergestellten Explosivstoffe, verhindern. Nicht zuletzt haben andere, während der Pandemie erlassene, Maßnahmen die grenzübergreifende Mobilität erheblich eingeschränkt. Die Tatsache, dass die beiden Verkaufsverbote des legalen Silvesterfeuerwerks 202/21 und 2021/22 sehr kurzfristig vor den jeweiligen Jahreswechseln erlassen wurden, dürfte sich ebenfalls mindernd auf das Schwarzmarktvolumen ausgewirkt haben. 

Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer verbesserten Datengrundlage zu Verwendung und Auswirkungen illegaler Explosivstoffe während des Jahreswechsels. Der Bundesverband Pyrotechnik fordert einen verstärkten und fortwährenden Fokus der Politik und der Sicherheitsbehörden auf die Bekämpfung illegaler Explosivstoffe. Dazu gehört zum einen ein bundesweit standardisiertes Meldesystem für das Brutto-Gewicht sichergestellter pyrotechnische Gegenstände. Zum anderen beinhaltet dies die Bereitstellung von Ressourcen für die kriminalwissenschaftliche Untersuchung des Schwarzmarkts, etwa durch Befragungen, Seitens der Politik. Nicht zuletzt wäre ein stärkeres Engagement der Polizeibehörden in der Aufklärungs- und Präventionsarbeit wünschenswert. Der Bundesverband Pyrotechnik bietet Politik und Sicherheitsbehörden seine fachliche Unterstützung für Initiativen in den drei genannten Bereichen an.

 


[1] Informationsregister wie in Bremen oder das Recht zur Akteneinsicht wie in Brandenburg geben lediglich Aufschluss über dokumentierte Vorgänge.
 
[2] Grundsätzlich ist denkbar, dass auch legale Feuerwerkskörper durch die Polizei sichergestellt werden. Die Einschätzung, dass derartige Fälle nur vereinzelt auftreten wurde Seitens rückmeldender Polizeibehörden bestätigt.
 
[3] Für eine abschließende Beurteilung des Gefahrenpotenzials müsste außerdem die Art der jeweiligen Explosivstoffe festgestellt werden.
 
[4] Die Entsorgung ist nicht an ein Kalenderjahr gebunden. Es lässt sich somit nicht schließen, dass bspw. 2019 entsorgte pyrotechnische Gegenstände in 2018 sichergestellt wurden.

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