5. Juni 2026
Berlin, 05. Juni 2026: In zahlreichen deutschen Medien war in den vergangenen Tagen zu lesen, die Schweiz habe ein Feuerwerksverbot beschlossen. Diese Darstellung greift jedoch deutlich zu kurz. Tatsächlich hat das Schweizer Parlament keinen Ausstieg aus dem privaten Feuerwerk beschlossen, sondern einen Kompromiss im Rahmen der dortigen Feuerwerksdebatte verabschiedet.
Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) begrüßt eine sachliche Betrachtung der Entwicklungen und warnt vor verkürzten Darstellungen, die der tatsächlichen Beschlusslage nicht gerecht werden.
„Wer derzeit von einem allgemeinen Feuerwerksverbot in der Schweiz spricht, vermittelt ein falsches Bild. Beschlossen wurde eben kein Verbot von Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerken oder anderen klassischen Feuerwerksartikeln mit Licht- und Farbeffekten. Das Schweizer Parlament hat sich vielmehr für Einschränkungen bei Feuerwerkskörpern ausgesprochen, die ausschließlich der Knallerzeugung dienen. Der überwiegende Teil des traditionellen Feuerwerks bleibt hingegen weiterhin möglich“, erklärt Christoph Kröpl, Geschäftsführer des bvpk.
Hintergrund ist die Schweizer Feuerwerksinitiative, die deutlich weitergehende Einschränkungen fordert. Diese sieht ein weitgehendes Verbot von lärmerzeugendem Feuerwerk vor. Das Parlament hat sich jedoch bewusst gegen diesen Ansatz entschieden und stattdessen einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser konzentriert sich auf reine Knallkörper und lässt den überwiegenden Teil des traditionellen Feuerwerks weiterhin zu. Ausschlaggebend war dabei auch die Einschätzung, dass die Forderungen der Initiative zu weit gehen und das Kulturerbe unverhältnismäßig eingeschränkt würden.
Nach dem Beschluss sollen insbesondere Raketen, Batterien, Vulkane, Fontänen und andere Feuerwerksartikel mit optischen Effekten weiterhin erlaubt bleiben. Auch die traditionellen privaten Feuerwerke zum Schweizer Nationalfeiertag und zu Silvester sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen erfolgt nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren und durch entsprechende Verordnungen.
„Bemerkenswert ist vor allem, dass selbst in der Schweiz eine politische Mehrheit keinen Weg für ein generelles Feuerwerksverbot gesehen hat. Stattdessen wurde ein Kompromiss gesucht, der auf die Reduzierung von Lärmemissionen abzielt, ohne ein jahrhundertealtes Kulturgut grundsätzlich in Frage zu stellen. Während die Niederlande den Weg eines weitgehenden Verbots privaten Feuerwerks eingeschlagen haben, hat sich die Schweiz bewusst für einen differenzierteren Ansatz entschieden. Das zeigt, dass es auch andere Antworten auf gesellschaftliche Konflikte rund um Feuerwerk gibt als pauschale Verbote“, so Kröpl weiter.
Der bvpk sieht in der Schweizer Entwicklung keine Unterstützung für die Forderungen nach einem Verbot privaten Silvesterfeuerwerks in Deutschland.
„Die eigentliche Lehre aus der Schweiz lautet nicht, dass Feuerwerk verboten wird. Die Lehre lautet vielmehr, dass selbst dort, wo eine starke Verbotsbewegung aktiv ist, am Ende unterschiedliche Interessen gegeneinander abgewogen werden. So funktioniert Politik. Genau diese Differenzierung wünschen wir uns auch in Deutschland. Wir müssen zuerst über illegale Pyrotechnik, kriminellen Missbrauch und den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk sprechen – nicht über Verbote legaler Produkte. Überhaupt ist die Lage in Deutschland eine andere, weil die Silvesterfeuerwerkskategorie F2 schon stark eingeschränkt ist und ein Verbot von reinen Knallkörpern schon jederzeit möglich wäre. Wer über Feuerwerk diskutieren möchte, sollte dies auf Grundlage von Fakten tun. Verbote allein lösen keine Probleme, sie ersetzen lediglich die Debatte über deren Ursachen“, stellt Kröpl fest.
Der bvpk wird die weitere Entwicklung in der Schweiz aufmerksam begleiten und sich weiterhin für eine faktenbasierte Debatte über Feuerwerk, Sicherheit und Kulturerhalt einsetzen.
Melde dich bei unserem Newsletter an, um die neusten Infos zu Feuerwerk und zum Verband zu erhalten.
