7. Dezember 2025
Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) kritisiert Forderungen nach undifferenzierten kommunalen Feuerwerksverboten in der heute endenden Innenministerkonferenz (IMK). Eine solche Ermächtigungsgrundlage würde einen kommunalen Flickenteppich, Verlagerungs- und Konzentrationseffekte sowie weitreichende rechtliche Unsicherheiten für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.
Die aktuellen Regelungen für Feuerwerk zum Jahreswechsel sind klar und bedarfsorientiert: In “unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen” ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten (§23 (1) 1. SprengV). Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung können darüber hinaus flächig verboten werden (§24 (2) 1. SprengV). Zusätzlich haben Kommunen die Möglichkeit, auf Basis des Gefahrenabwehrrechts Verbotszonen zu erlassen.
Die geforderten kommunalen Verbote hingegen wären undifferenziert und willkürlich: Unabhängig von konkreten Schutzbedarfen soll flächig verboten werden. Hier würde nicht unterschieden werden zwischen Feuerwerkskörpern, von denen spezifische Gefahren ausgehen und harmlosem Boden- oder Leuchtfeuerwerk wie z.B. sog. Vulkane oder Fontänen. “Ohne irgendeine Gefährdung Dritter zu verursachen, würden Millionen Menschen innerhalb dieser Verbotszonen in Konflikt mit dem Gesetz kommen. Das ist nicht vermittelbar”, kommentiert Christoph Kröpl, Pressesprecher des Bundesverband Pyrotechnik.
„Wer eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen in Sachen Feuerwerksverbote fordert, befördert rechtliche Unsicherheit, einen kommunalen Flickenteppich und Verlagerungseffekte”, kommentiert Christoph Kröpl, Pressesprecher des bvpk. „Eine überwältigende Mehrheit sieht Feuerwerk als Tradition – auch in den Großstädten. Wer trotzdem so tut, als seien Einschränkungen oder Verbote „Volkswille“, betreibt populistische Kampagnenpolitik statt Sicherheitspolitik.“
Eine Anti-Feuerwerks-Kampagne sowie die Innenminister und -senatoren einzelner Länder versuchen über die Innenministerkonferenz eine Ermächtigungsgrundlage für undifferenzierte Verbote in den Kommunen zu etablieren. So sollen Städte und Gemeinden Silvesterfeuerwerk künftig flächendeckend untersagen können. Der bvpk lehnt eine solche Änderung der Regeln klar ab.
Deutschland hat bereits heute eine der strengsten Regulierungen von Feuerwerk in Europa: Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist für Privatpersonen an 364 Nächten im Jahr verboten, erlaubt ist es nur zum Jahreswechsel. Wer diese eine Feuerwerksnacht abschaffen will, verlässt den Boden der Verhältnismäßigkeit.
Silvesterfeuerwerk ist für Millionen Menschen gelebtes Kulturgut und ein gemeinsames Ritual, das den Jahreswechsel sichtbar macht. „Wer privates Feuerwerk pauschal untersagt, nimmt vielen Menschen einen wichtigen kulturellen und künstlerischen Ausdruck und treibt unnötig einen Keil in die Gesellschaft“, sagt Christoph Kröpl, Geschäftsführer des bvpk. „Statt die Millionen Menschen, denen Feuerwerk zum Jahreswechsel wichtig ist, zu stigmatisieren, braucht es klare Regeln, gute Aufklärung und konsequentes Vorgehen gegen illegale Pyrotechnik.“
Die wichtigsten Fakten:
Der bvpk appelliert an die Innenministerkonferenz und die Bundesregierung,
Das vollständige Positionspapier zur Silvesterfeuerwerk finden Sie hier, speziell zu kommunalen Ermächtigungsgrundlagen hier.
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