Silvesterfeuerwerk bleibt Bundessache. Warnung vor kommunalem Flickenteppich und rechtlichen Unsicherheiten

pressemitteilung

Silvesterfeuerwerk bleibt Bundessache. Warnung vor kommunalem Flickenteppich und rechtlichen Unsicherheiten

7. Dezember 2025

Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) kritisiert Forderungen nach undifferenzierten kommunalen Feuerwerksverboten in der heute endenden Innenministerkonferenz (IMK). Eine solche Ermächtigungsgrundlage würde einen kommunalen Flickenteppich, Verlagerungs- und Konzentrationseffekte sowie weitreichende rechtliche Unsicherheiten für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

Die aktuellen Regelungen für Feuerwerk zum Jahreswechsel sind klar und bedarfsorientiert: In “unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen” ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten (§23 (1) 1. SprengV). Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung können darüber hinaus flächig verboten werden (§24 (2) 1. SprengV). Zusätzlich haben Kommunen die Möglichkeit, auf Basis des Gefahrenabwehrrechts Verbotszonen zu erlassen.

Die geforderten kommunalen Verbote hingegen wären undifferenziert und willkürlich: Unabhängig von konkreten Schutzbedarfen soll flächig verboten werden. Hier würde nicht unterschieden werden zwischen Feuerwerkskörpern, von denen spezifische Gefahren ausgehen und harmlosem Boden- oder Leuchtfeuerwerk wie z.B. sog. Vulkane oder Fontänen. “Ohne irgendeine Gefährdung Dritter zu verursachen, würden Millionen Menschen innerhalb dieser Verbotszonen in Konflikt mit dem Gesetz kommen. Das ist nicht vermittelbar”, kommentiert Christoph Kröpl, Pressesprecher des Bundesverband Pyrotechnik.

„Wer eine Ermächtigungsgrundlage für die Kommunen in Sachen Feuerwerksverbote fordert, befördert rechtliche Unsicherheit, einen kommunalen Flickenteppich und Verlagerungseffekte”, kommentiert Christoph Kröpl, Pressesprecher des bvpk. „Eine überwältigende Mehrheit sieht Feuerwerk als Tradition – auch in den Großstädten. Wer trotzdem so tut, als seien Einschränkungen oder Verbote „Volkswille“, betreibt populistische Kampagnenpolitik statt Sicherheitspolitik.“

Verlagerungen und Flickenteppich statt Rechtsklarheit durch kommunale Regelungen 

Eine Anti-Feuerwerks-Kampagne sowie die Innenminister und -senatoren einzelner Länder versuchen über die Innenministerkonferenz eine Ermächtigungsgrundlage für undifferenzierte Verbote in den Kommunen zu etablieren. So sollen Städte und Gemeinden Silvesterfeuerwerk künftig flächendeckend untersagen können. Der bvpk lehnt eine solche Änderung der Regeln klar ab. 

  • Bundeskompetenz statt Stückwerk: Die Gesetzgebung über Explosivstoffe und damit auch Feuerwerk liegen nach dem Grundgesetz (Art. 74) in der alleinigen Regelungskompetenz des Bundes. Eine weitgehende Delegation an Kommunen wäre rechtlich fragwürdig und würde eine seit den 1976 bestehende Grundentscheidung – gleiche Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger – aushebeln.
  • Gefährlicher Flickenteppich: Eine kommunale Verbotskompetenz würde absehbar zu einem unüberschaubaren Flickenteppich von Verbotszonen, Sonderflächen, Zeitfenstern und Ausnahmen führen. Bürgerinnen und Bürger könnten sich kaum noch rechtssicher verhalten; Verstöße wären vorprogrammiert – oft ungewollt.
  • Verlagerung statt Entlastung: Feuerwerk verschwindet durch Verbote nicht, es verlagert sich. Wer feiern will, fährt dann aus der eigenen „Verbotskommune“ in die Nachbarkommune oder drängt sich auf die wenigen noch erlaubten Flächen. Durch den Verlagerungs- und Konzentrationseffekt würden dort Belastung, Lärm und Konflikte eher zunehmen – mit allen Folgen für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner.
  • Zusatzlast für Kommunen und Polizei: In der Silvesternacht sind Ordnungsbehörden und Polizei durch übermäßigen Alkoholkonsum, Streit, Brände und Rettungseinsätze stark gebunden. Zusätzliche, großflächige Feuerwerksverbote wären praktisch kaum kontrollierbar und würden die Einsatzkräfte ohne Sicherheitsgewinn weiter belasten.

Deutschland hat bereits heute eine der strengsten Regulierungen von Feuerwerk in Europa: Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 ist für Privatpersonen an 364 Nächten im Jahr verboten, erlaubt ist es nur zum Jahreswechsel. Wer diese eine Feuerwerksnacht abschaffen will, verlässt den Boden der Verhältnismäßigkeit. 

Feuerwerk zum Jahreswechsel bleibt wichtiger Bestandteil des Jahreswechsels

Silvesterfeuerwerk ist für Millionen Menschen gelebtes Kulturgut und ein gemeinsames Ritual, das den Jahreswechsel sichtbar macht. „Wer privates Feuerwerk pauschal untersagt, nimmt vielen Menschen einen wichtigen kulturellen und künstlerischen Ausdruck und treibt unnötig einen Keil in die Gesellschaft“, sagt Christoph Kröpl, Geschäftsführer des bvpk. „Statt die Millionen Menschen, denen Feuerwerk zum Jahreswechsel wichtig ist, zu stigmatisieren, braucht es klare Regeln, gute Aufklärung und konsequentes Vorgehen gegen illegale Pyrotechnik.“

Die wichtigsten Fakten: 

  • Umwelt: Feuerwerk sorgt an Silvester für kurzzeitige Feinstaubspitzen, trägt aber nur einen sehr kleinen Anteil zu den jährlichen Feinstaub- und Treibhausgasemissionen bei. Die Werte gehen binnen Stunden zurück. Wirksamer Umwelt- und Klimaschutz entscheidet sich bei Verkehr, Energie und Industrie, nicht an einer Nacht im Jahr. 
  • Müll: Der größte Teil der Feuerwerkskörper besteht aus Papier, Karton und Holz. Die Branche stellt immer mehr auf „bunter statt lauter“ und „Papier statt Plastik“ um. Entscheidend ist, dass Kommunen und Handel für ausreichende Entsorgungsangebote sorgen und die Menschen ihre Reste wegräumen – dafür wirbt der bvpk seit Jahren.
  • Sicherheit und Notaufnahmen: Eine jüngst veröffentlichte Studie der Magdeburger Universitätsmedizin zeigt: Die Feuerwerksverbote während der Covid19-Pandemie haben zu keiner Entlastung der Notaufnahmen oder einer Veränderung der dortigen Verletzungsmuster geführt. Die Notaufnahmen sind zu Silvester nicht wegen Feuerwerk voll. Wer die Lage verbessern will, muss bei Alkohol, Gewalt und illegalen Produkten ansetzen, nicht bei den verantwortungsvollen Feuerwerksnutzerinnen und -nutzern.

Der bvpk appelliert an die Innenministerkonferenz und die Bundesregierung, 

  1. die Zuständigkeit des Bundes im Sprengstoffrecht zu bewahren und keine undifferenzierten kommunalen Ermächtigungen für pauschale Silvesterverbote zu schaffen, 
  2. Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit zu wahren, statt einen unüberschaubaren Flickenteppich lokaler Regelungen zu produzieren,
  3. in Prävention, Aufklärung und die Bekämpfung illegaler Pyrotechnik zu investieren, 
  4. Silvesterfeuerwerk als Kulturgut anzuerkennen und die eine erlaubte Feuerwerksnacht im Jahr im Interesse von Millionen friedlich Feiernden zu schützen. 

Das vollständige Positionspapier zur Silvesterfeuerwerk finden Sie hier, speziell zu kommunalen Ermächtigungsgrundlagen hier.

Bleib' auf dem Laufenden!

Melde dich bei unserem Newsletter an, um die neusten Infos zu Feuerwerk und zum Verband zu erhalten.

blu1765_5