21. Mai 2026
Berlin, 21. Mai 2026 – Der Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (bvpk) fordert im Zusammenhang mit den jüngst veröffentlichten Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine sachliche und differenzierte Betrachtung der Debatte um Silvesterfeuerwerk. Anlass ist die Veröffentlichung der bvpk-Stellungnahme zu den Papieren WD 3-004/26 und WD 8-007/26 [1] sowie aktuelle Zahlen der pyrotechnischen Industrie, die erneut eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz von Silvesterfeuerwerk belegen.
„Die Wissenschaftlichen Dienste leisten wichtige Arbeit für die parlamentarische Entscheidungsfindung. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Studienlagen ausgewogen dargestellt, methodische Grenzen benannt und gesellschaftliche Zusammenhänge vollständig berücksichtigt werden. Diese Maßgabe wird in den beiden Papieren nicht erreicht.“, erklärt Christoph Kröpl Geschäftsführer des bvpk.
Nach Auffassung des bvpk entsteht in den vorliegenden Papieren der Eindruck einer eindeutigen wissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Lage zugunsten eines vollständigen Verbots des Silvesterfeuerwerks. Tatsächlich sei die Studienlage unzureichend abgebildet. Insbesondere fehle eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der kulturellen, sozialen und persönlichkeitsrechtlichen Bedeutung des Silvesterfeuerwerks.
Gleichzeitig zeigen aktuelle Marktdaten, dass die gesellschaftliche Unterstützung für legales Silvesterfeuerwerk weiterhin hoch ist. Nach Angaben der Hersteller und Importeure von Feuerwerk lag der Branchenumsatz zum Jahreswechsel 2025/26 bei rund 192 Millionen Euro knapp unter dem Höchststand 2024/2025 und damit weiterhin auf sehr hohem Niveau. Besonders bemerkenswert: Die Nachfrage entwickelt sich zunehmend weg vom klassischen Knallkörper hin zu leuchtstarken Batterie- und Verbundfeuerwerken.
“Die Zahlen zeigen sehr klar: Millionen Menschen wollen auch weiterhin legal und verantwortungsvoll Silvester feiern. Die Verbotsdebatte hat dieser gesellschaftlichen Realität bislang keinen Abbruch getan“, so Kröpl weiter. „Wer die Probleme rund um den Jahreswechsel lösen will, muss vor allem illegale Explosivstoffe, missbräuchliche Nutzung von Feuerwerk und Vollzugsdefizite bekämpfen! Aber nicht legales, geprüftes Feuerwerk weiter einschränken.“
Der bvpk verweist in seiner ausführlichen Stellungnahme darauf, dass Deutschland bereits heute über eine der strengsten Gesetzgebungen zur Verwendung von Feuerwerk in Europa verfügt. Privates Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 sei faktisch auf eine Nacht im Jahr begrenzt. Dieses Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse dürfe nicht leichtfertig durch autoritäre Verbote aufgegeben werden, die bestehenden zeitlichen und räumlichen Einschränkungsmöglichkeiten der Kommunen für das Böllern seien schon vollkommen ausreichend müssten im Bedarfsfall umgesetzt werden.
Der bvpk wird, den fachlichen Austausch mit Politik, Behörden und Wissenschaft fortzusetzen, sich weiterhin konstruktiv in die Debatte einbringen und eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kulturerbes Feuerwerk in Deutschland machen. Vollständige Verbote sowie auch kommunale Öffnungsklauseln, die solche Verbote lokal herbeiführen lehnt der Verband ab und wird sich zur bevorstehenden Innenministerkonferenz erneut positionieren.
Die vollständige Stellungnahme des bvpk finden Sie hier: www.bvpk.org/aktuelles/stellungnahme-wd
[1] Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (2026): Zur Verfassungsmäßigkeit eines bundesweiten Verbots privaten Feuerwerks in der Silvesternacht, WD 3 - 004/26, Online: www.bundestag.de/resource/blob/1156476/WD-3-004-26.pdf Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (2026): Feuerwerkskörper – Aktuelle Publikationen zu gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, WD 8 - 007/26, Online: www.bundestag.de/resource/blob/1167370/WD-8-007-26.pdf
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